Sachkundenachweis
Unser Verein bietet keine Kurse an, welche zum Sachkundenachweis führen. Beachte auch unsere Stellungnahme zur Hundepolitik.
Allgemeine Informationen
Seit dem 1. September 2008 ist gemäss dem neuen Tierschutzgesetz und der entsprechenden Verordnung ein Sachkundenachweis (SKN) erforderlich, um einen Hund zu halten. Hast du deinen Hund nach dem 31. August 2008 erworben musst du einen Theorie- und Praxiskurs (für Ersthundehalter) oder nur den Praxiskurs (falls du bereits einen Hund geführt hast) absolvieren.
Der Sachkundenachweis ersetzt nicht den Erziehungskurs.
Kursinhalte
Theoriekurs
In dem insgesamt sechsstündigen Kurs wird vermittelt, welche Bedürfnisse ein Hund hat, wie man mit ihm richtig umgeht und was es braucht, einen Hund zu halten.
Praxiskurs
Im Praxiskurs lernt man, einen Hund zu führen und zu erziehen, Risikosituationen zu erkennen und zu entschärfen. Der Praxiskurs ersetzt aufgrund seines begrenzten Zeitumfangs jedoch nicht den Erziehungskurs
Voraussetzungen
Ob du Theorie- und/oder Praxiskurs absolvieren musst ist abhängig vom Zeitpunkt, an dem du deinen Hund erworben hast und von deiner Erfahrung als Hundehalter.

Weiterführende Links
- Infoseite BVET www.bvet.admin.ch
